Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Wir bieten Ergotherapie in unserer Praxis, Hauptstraße 20, 49835 Wietmarschen- Lohne an. Wir verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und bieten Hausbesuche an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt Ihnen ihr behandelnde Ärztin/behandelnder Arzt  aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.